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   BVerwG, 11.06.1959 - VI C 31.59   

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BVerwG, 11.06.1959 - VI C 31.59 (https://dejure.org/1959,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1959 - VI C 31.59 (https://dejure.org/1959,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1959 - VI C 31.59 (https://dejure.org/1959,1096)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - VI C 31.59
    Kann es schon zweifelhaft sein, ob der Schriftsatz des Klägers vom 24. Februar 1959 den für die Revisionsschrift in § 57 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - aufgestellten Erfordernissen - selbst unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) - genügt, so ist jedenfalls eine den Vorschriften des § 57 BVerwGG entsprechende Revisionsbegründung nicht fristgerecht eingereicht worden.
  • BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 28.66

    Revisionsbegründung mit Bezugnahme auf früheres Vorbringen - Anwaltszwang im

    Ferner: Beschlüsse vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 -, vom 12. Mai 1960 - BVerwG VI C 29.60 - und vom 11. Juli 1966 - BVerwG VII C 49.66 -).
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI C 140.62

    Rechtsmittel

    Es ist aber - wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat - gerade der Sinn der Vorschriften über die Revisionsbegründung, den Revisionskläger durch solche Erwägungen zu einer Prüfung der Aussichten seiner Revision zu nötigen, zumal es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, aus dem gesamten Prozeßstoff mehrerer Instanzen eine Revisionsbegründung zu konstruieren (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 - und vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 29.60 -).
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 29.60

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereitsim Beschluß vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 - ausgeführt: Es sei der Sinn der Vorschriften über die Revisionsbegründung, den Revisionskläger durch solche Erwägungen zu einer Prüfung der Aussichten seiner Revision zu nötigen.
  • BVerwG, 12.05.1960 - VI C 29.60

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereitsim Beschluß vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 - ausgeführt: Es sei der Sinn der Vorschriften über die Revisionsbegründung, den Revisionskläger durch solche Erwägungen zu einer Prüfung der Aussichten seiner Revision zu nötigen.
  • BVerwG, 18.10.1960 - II C 32.60

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt ausgeführt (so u.a.Beschluß vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 -): Eine Partei, die glaube, im Verfahren letzter Instanz auf die fachkundige Beratung und Unterstützung eines Rechtsanwalts oder eines anderen beim Bundesverwaltungsgericht zugelassenen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten verzichten zu können, und sich für geeignet halte, dieses Verfahren allein durchzuführen, habe die Folgen zu tragen, wenn sich diese Überzeugung als unrichtig erweise.
  • BVerwG, 06.02.1961 - VI C 146.58

    Rechtsmittel

    Wenn eine Partei glaubt, in einem unter zwingenden Formvorschriften stehenden Verfahren letzter Instanz auf eine rechtskundige Beratung und Unterstützung verzichten zu können und sich selbst für geeignet hält, ein solches Verfahren durchzuführen, so hat sie das Risiko zu tragen, wenn sich diese Annahme als unrichtig erweist(Beschluß vom 11. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.59 -;Urteil vom 8. Dezember 1960 - BVerwG II C 34.60 -).
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